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4. RÜCKTRITT
Nimmt der Besteller den bestellten Wasser-Anschluss nicht ab und tritt er vom Vertrag zurück, so ist er zum Schadensersatz verpflichtet. Die Höhe des Schadens beträgt 50% des Auftragswertes.
5. ZAHLUNG
Für alle Zahlungen gilt das BGB und HGB. Die Zahlungen sind bar zu leisten bzw. per Überweisung, ohne jeden Abzug, frei Baustelle des Auftragnehmers, in europäischer Währung innerhalb von 10 Tagen. Tagelohnarbeiten, Zwischenrechnungen und a-conto-Anforderungen sind sofort nach Rechnungsstellung zahlbar. Akzepte oder Kundenwechsel werden nicht angenommen. Werden die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder werden Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers ernsthaft in Frage stellen, so werden sämtliche offenstehenden Forderungen fällig. Nach fruchtlosem Ablauf einer von ihm gesetzten Nachfrist, ist der Auftragnehmer sodann berechtigt ein Inkassounternehmen einzuschalten.
6. ÄNDERUNGEN
Treten unvorhergesehene Ereignisse ein, die vom Installations-Unternehmen nicht zu vertreten sind, wie z.B. Absage der Veranstaltung (bis 6 Wochen im Vorfeld), ist das Installations-Unternehmen berechtigt 25% der Vergütung zu erheben. Wird die Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt bzw. behördliche Anordnung geschlossen, hat der Aussteller die vereinbarten Kosten in voller Höhe zu tragen. Schadenersatzansprüche sind für beide Parteien ausgeschlossen.
7. DATENSCHUTZ
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